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  Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit (BvB)

  BGJ: Das 1. Lehrjahr in der Schule!

  BVJ: Berufsvorbereitung in der Schule!

  EQ: Über ein Praktikum zum 1. Lehrjahr!

  Freiwilligendienst in Europa als Alternative zum FSJ!

  Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ): Etwas sinnvolles tun und dabei helfen!

  Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ): Engagier dich für die Umwelt!

  Schulabschlüsse: Je höher der Abschluss, um so besser die Chancen!

  Schulpflicht: Was man unbedingt beachten muss!

  Zivildienst oder doch zum Bund?


  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit (BvB)   

Zielgruppe Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind Mädchen, Jungen und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die Schwierigkeit am Übergang Schule-Beruf haben. Fokus der Maßnahmen sind vor allem die berufliche Vorbereitung um die Jugendlichen an die Anforderungen einer Berufsausbildung vorzubereiten und ihnen den Einstieg in Ausbildung und Beruf zu erleichtern.

Hierzu gibt es differenzierte Maßnahmen, um dem individuellen Förderbedarf gerecht zu werden. Zuständig für die Förderung ist in der Regel die Agentur für Arbeit, die diese Maßnahmen an verschiedene Bildungsträger ( Bfz, Kolping Bildungswerk etc.) vergeben. Die Verweildauer in den BvB Maßnahme liegt bei max. 10 Monate und kann jederzeit (nach Erhalt eines Ausbildungsvertrages) verlassen werden. Im Gegenzug kann ein Jugendlicher in die BvB Maßnahme (z.B. bei Abbruch seiner Ausbildung) ganzjährig einsteigen. Die BvB Maßnahme wird finanziell vergütet.

Im Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen und Miesbach übernimmt diese Aufgabe die BvB C.I.P.P. GmbH. Ansprechpartner sind in erster Linie die Berufsberater der Agentur für Arbeit, die über diese Maßnahme die Entscheidung treffen und Jugendliche vermitteln.

  >> Weitere Infos der BvB C.I.P.P. GmbH (externer Link)



  • BGJ: Das 1. Lehrjahr in der Schule!   

Das Berufsgrundschuljahr oder auch Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) ist eine schulische Form der Berufsvorbereitung und die erste Stufe der Berufsausbildung. Es ist für Holzberufe, für Zimmerer, für Berufe in der Landwirtschaft sowie für angehende Hauswirtschafterinnen verpflichtend eingeführt.

Im Berufsgrundschuljahr übernimmt die Berufsschule auch die fachpraktische Ausbildung des 1. Lehrjahres, die ansonsten im Betrieb stattfindet. Nach erfolgreichem Besuch tritt der Berufsschüler unmittelbar in das zweite Jahr der betrieblichen Ausbildung ein. In das Berufsgrundbildungsjahr werden Jugendliche aufgenommen, die die Vollzeitschulpflicht (Besuch von mindestens 9 Schuljahren) erfüllt und sich für ein Berufsfeld entschieden haben. Hilfreich ist sich vorab bereits einen Ausbildungsbetrieb zu suchen.

Weitere Informationen erhält man bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder den Berufsschulen. Auf den Seiten des Kultusministeriums besteht die Möglichkeit durch eine Suchfunktion die Berufsschulen zu finden, die ein BGJ anbieten. Dazu öffnet man das Berufsnummernverzeichnis und gibt den jeweiligen Abschluss in die Suchmaske ein.

  >> Berufsschulen mit BGJ im Bezirk Rosenheim (Quelle Agentur für Arbeit - PDF-Format 182 KB)
  >> Berufsschulen mit BGJ im Bezirk Weilheim (Quelle Agentur für Arbeit - PDF-Format 177 KB)
  >> Zu den Seiten des Kultusministeriums (externer Link)



  • BVJ: Berufsvorbereitung in der Schule!   

Das BVJ ist ein besonderes Angebot der Berufsschule.
Es wird von Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis besucht. In einem Jahr Vollzeitunterricht
werden sie auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet.

Mit dem regelmäßigen und erfolgreichen Besuch des BVJ wird die Berufsschulpflicht erfüllt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Hauptschulabschluss erworben werden. Schließt
sich eine Berufsausbildung an, muss die entsprechende Fachklasse der Berufsschule bis zum
Ende der Ausbildungszeit besucht werden.

Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wird kein BVJ angeboten.



  • EQ: Über ein Praktikum zum 1. Lehrjahr!   

EQ steht für Einstiegsqualifizierung für Jugendliche und ist ein betriebliches Praktikum bei dem man im Betrieb mitarbeitet und auf diese Weise Grundkenntnisse ein einem anerkannten Ausbildungsberuf erwirbt. Es ist gedacht für Jugendliche, die bisher aus unterschiedlichen Gründen, meist marktbedingt keine Ausbildung gefunden haben, sowie für Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen. Ziel ist, dass die Jugendlichen innerhalb eines Jahres in ein Ausbildungsverhältnis übernommen werden.

EQJ wird finanziell vom Bund gefördert. Förderberechtigt sind alle privaten Arbeitgeber. Die Antragsstellung der Betriebe und Auszahlung läuft über die Agentur für Arbeit. Für den Auszubildenden ist das EQJ eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Den Betrieben wird von der Agentur für Arbeit die Ausbildungsvergütung für Jugendliche in Höhe von 192 € erstattet. Darüber hinaus erhalten sie einen pauschalierten Anteil am Gesamtversicherungsbeitrag.

Jugendliche können sich direkt bei entsprechenden Betrieben bewerben. Auch hier kann die Berufsberatung der Agentur für Arbeit weiterhelfen. Für auszubildende Unternehmen sind die zuständigen Kammern erste Anlaufstelle. Sie beraten bei allen Fragen zur Einstiegsqualifizierung und speziell auch zu den dafür notwendigen Verträgen und Zertifikaten.

  >> Weitere Infos der HWK München und Oberbayern (externer Link)
  >> Weitere Infos der IHK München und Oberbayern (externer Link)



  • Freiwilligendienst in Europa als Alternative zum FSJ!   

Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) ist für Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren gedacht, die sich im europäischen Ausland für andere Menschen engagieren möchten. Im Vergleich zu anderen Freiwilligendienste ist das EFD durch die EU organisiert und somit bestimmten Regelungen unterworfen.

Als Standardleistungen beinhaltet das EFD Taschengeld, freie Unterkunft und Verpflegung, Sprachkurse, Reisekosten und Versicherungen.

AUFGEPASST: Die Anrechnung von Zivil- bzw. Ersatzdienst ist hier nicht möglich.

  >> Weitere Infos von go4europe (externer Link)



  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ): Etwas sinnvolles tun und dabei helfen!   

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet eine gute Möglichkeit, sich für andere Menschen zu engagieren und dabei wertvolle Erfahrungen für sich selbst zu sammeln. Für einige Berufe vor allem im sozialen- und pflegerischen Berufen ist es sinnvoll zu testen ob man für diesen Bereich geeignet ist.

Um das FSJ (Zeit über eine Dauer von 6-12 Monaten) ableisten zu können muss man die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und darf nicht älter als 26 Jahre sein. Im Vergleich zu anderen Freiwilligendienste ist das FSJ gesetzlich geregelt und wird durch den Bund mitgefördert. Das FSJ beinhaltet standardmäßig Taschengeld, mehrwöchige Begleitseminare, Urlaubsanspruch und ist Sozialversicherungspflichtig. Genauere Infos erhält man beim Träger. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt weiterhin bestehen. Während des FSJ ist man zudem vom Besuch der Berufsschule befreit (Art. 39 Abs. 3 BayEUG). Die Bewerbung läuft immer über den Träger.

Die Ableistung des FSJ im (europäischen) Ausland sowie die Anrechnung von Zivil- bzw. Ersatzdienst ist möglich.

  >> FSJ Bayern (externer Link)
  >> Bundesarbeitskreis FSJ (externer Link)
  >> FSJ im Sport (externer Link)
  >> FSJ im Kulturbereich (externer Link)
  >> Infos, Adressen und Links (externer Link)



  • Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ): Engagier dich für die Umwelt!   

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist eine gute Möglichkeit sich für die Umwelt zu engagieren und dabei wertvolle Erfahrungen für dich selbst zu sammeln. Das FÖJ ist gesetzlich geregelt und wird durch den Bund mitgefördert.

Um das FSJ ableisten zu können muss man die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und darf nicht älter als 26 Jahre sein. Im Vergleich zu anderen Freiwilligendienste ist das FSJ gesetzlich geregelt und wird durch den Bund mitgefördert. Das FSJ beinhaltet standardmäßig Taschengeld, mehrwöchige Begleitseminare, Urlaubsanspruch und ist Sozialversicherungspflichtig. Genauere Infos erhält man beim Träger. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt weiterhin bestehen. Während des FSJ ist man zudem vom Besuch der Berufsschule befreit (Art. 39 Abs. 3 BayEUG). Die Bewerbung läuft immer über den Träger.

Die Ableistung des FÖJ im (europäischen) Ausland sowie die Anrechnung von Zivil- bzw. Ersatzdienst ist möglich.

  >> FÖJ Bayern (externer Link)
  >> Bundesarbeitskreis FÖJ (externer Link)
  >> FÖJ im Ausland (externer Link)



  • Schulabschlüsse: Je höher der Abschluss, um so besser die Chancen!   

Die Agentur für Arbeit in Bayern hat eine Übersicht über die wichtigsten Schularten des beruflichen Schulwesens in Bayern erstellt, dass zum Download bereit steht. Oftmals erreicht man mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bereits einen höheren Schulabschluss. Eine Übersicht über alle Schularten, sowie Bildungsabschlüsse findet man auch auf den Seiten des Kultusministeriums.

In der Kurs-Datenbank der Agentur für Arbeit findet man bundesweit Anbieter, die es ermöglichen, Schulabschlüsse nachzuholen. Hierzu muss man in der Suchmaske unter "Bildungsbereich" "Schulische Ausbildung" wählen und in das Feld "Bildungsziel" den gewünschten Abschluss angeben. Die Suche kann man natürlich auf die Region Bad Tölz-Wolfratshausen einschränken.

  >> Bildungswege (Quelle Agentur für Arbeit - PDF-Dokument 32 KB)
  >> Hier gehts zur KURS Datenbank (externer Link)
  >> Zu den Seiten des Kultusministerium (externer Link)



  • Schulpflicht: Was man unbedingt beachten muss!   

Allgemeine Infos im Überblick!
- Die Schulpflicht dauert in der Regel 12 Schuljahre.
- Sie gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht: Nach dem Besuch der Hauptschule
wird die Schulpflicht durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, kann aber auch an weiterführenden Vollzeit- schulen erfüllt werden.
- Die Schulpflicht endet für Azubis in Bayern erst mit der Vollendung des 21 Lebensjahrs.

Kontakt: Schulberatung Berufliche Schulen
Rieker, Robert OStR
Berufsschule Bad Tölz
Sprechstunde Mo. 12:00-12:45 Uhr und n.V.
Telefon Schule 08041 - 7876-0
Telefon Privat 08046 –18 87 54
Email robert.rieker@bs-toelz-wor.de

Weitere Infos (Checkliste: Bin ich berufsschulpflichtig?, Befreiungsmöglichkeiten) stehen zum Download bereit:

  >> Merkblatt Schulpflicht (PDF-Dokument 51 KB)



  • Zivildienst oder doch zum Bund?   

Männliche Jugendliche werden mit Eintritt der Volljährigkeit (18. Jahre) zur Musterung bestellt und können zwischen Wehrdienst oder bei Verweigerung Zivildienst wählen. Es besteht zudem die Möglichkeit ein Freiwilliges Soziales Jahr abzuleisten. Um die Entscheidung etwas zu erleichtern haben wir die wichtigsten Links zu diesem Thema bereitgestellt.

  >> Weitere Infos zum Zivildienst (externer Link)
  >> Weitere Infos der Bundeswehr (externer Link)
  >> Weitere Infos zum Freiwilligen Sozialen Jahr (externer Link)



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